Geschäftsnummer: | 23.3707 |
Eingereicht von: | Lohr Christian |
Einreichungsdatum: | 14.06.2023 |
Stand der Beratung: | |
Zuständigkeit: | Departement des Innern |
Schlagwörter: | Vorschläge; Bundesrat; Anpassung; Akteure; Verschiedenen; Könnten; Einsparungspotenzial; Vorschlägen; Wirken; Verwaltungsaufwand; Möglich; Kostensteigerungen; Ausgehandelten; Ursprünglichen; Rabatte; Kostenübernahme; Arzneimitteln; Besonderen; Fällen; Gewährt; Werden; Auswirkungen; Erwarten; Bundesrates; Fragen:; Sparpotenzial; Vorgesehen; Durchgeführt; Generika; Biosimilars |
Der Bundesrat hat eine Vernehmlassung zur Anpassung der KVV und der KLV durchgeführt (vom 3. Juni bis zum 30. September 2022). Insbesondere sollen bei den Generika und Biosimilars die Einsparungen nochmals erhöht werden. Ursprünglich war vorgesehen, dass diese Anpassungen am 1. Juni 2023 in Kraft treten sollten. Der Bundesrat hat jedoch bis anhin noch keine Entscheide getroffen.
Zudem hat das BAG neue Vorschläge mit den verschiedenen Akteuren des Gesundheitswesens besprochen.
Vor diesem Hintergrund bitte ich den Bundesrat um die Beantwortung der folgenden Fragen:
- Wie hoch war das Sparpotenzial der ursprünglichen Vorschläge des Bundesrates?
- Wie hoch ist das Einsparungspotenzial gemäss den neuen Vorschlägen des BAG?
- Wie wirken sich die neuen Vorschläge des BAG auf den Verwaltungsaufwand der verschiedenen Akteure aus?
- Ist es möglich, dass die neuen Vorschläge des BAG zu Kostensteigerungen führen könnten, da die ausgehandelten Rabatte für die Kostenübernahme von Arzneimitteln in besonderen Fällen (Art. 71a bis d KVV) nicht mehr gewährt werden? Welche Auswirkungen sind auf die Kosten zu erwarten und wie ist dies zu rechtfertigen?